Transparenz besitzt in unserer ehrenamtlichen Arbeit einen hohen Stellenwert. Die Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e.V. beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Damit verpflichtet sich der Verein zu einem Transparenz-Standard, den das Aktionsbündnis erarbeitet hat. An dieser Stelle werden relevante Informationen über die Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e.V. im folgenden Transparenzbericht im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Verantwortung für das Gemeinwohl

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Wer sich für das Gemeinwohl ehrenamtlich engagiert, sollte der Gesellschaft auch sagen welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie diese verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

10 Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit - Transparenzbericht für die Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e. V. wurden 10 grundlegende Punkte definiert, welche jede zivilgesellschaftliche Organisation der Gesellschaft zugänglich machen sollte. Die Bi Bahnemission-Elbtal e. V. hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) unterzeichnet. Damt möchte der Verein der Öffentlichkeit grundlegende Informationen zugänglich machen. Das sind die im folgenden 10 Transparenz-Informationen:

Selbstverpflichtung zur Transparenz - der Transparenzbericht der Bi Bahnemission-Elbtal e. V.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e. V.
      c/o Michael Krebs
          Anne-Frank-Weg 38, 01640 Coswig
  • Gründungsjahr 2011
  • Vereinsregister: Amtsgericht Dresden VR5594
  • Die Bi Bahnemission-Elbtal e. V. ist in Deutschland tätig.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

  • Die Satzung kann online eingesehen werden.
  • allgemeine Angaben zu den Zielen: Der Verein setzt sich das Ziel, den Schienenlärm zu senken und damit die Gesundheit der Betroffenen zu bewahren und den Umweltschutz zu fördern. Der Verein wirkt bei Behörden, Institutionen, Verbänden und politischen Parteien darauf hin, die durch den Schienenverkehr hervorgerufenen Störungen, gesundheitsgefährdenden und gesundheitsschädigenden Emissionen sowie den Hausbestand gefährdenden Erschütterungsemissionen zu reduzieren.
  • bezogen auf unsere Themenfelder: Der Verein wirkt darauf hin, dass
    • verbindliche Lärmschutzwerte für die gesamte Bundesrepublik festgelegt werden
    • die Bremssysteme aller in Deutschland verkehrenden Schienentransportunternehmen umgerüstet werden,
    • Abschaffung des Schienenbonus der Bahn
    • Geschwindigkeitsreduzierung – Gewährleistung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Lärmpegel am Tag und in der Nacht
    • Schallpegelmessungen und Veröffentlichung der Ergebnisse
    • Nachtfahrverbot für laute / nicht lärmreduzierte Güterzüge
  • Seine Ziele wird der Verein ausschließlich mit gewaltfreien Mitteln im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung verfolgen. Der Verein ist frei von politischer und konfessioneller Einflussnahme.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist wegen Förderung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Meißen (Steuernummer 209/140/22313 K05) vom 05.02.2015 nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO  von der Gewerbesteuer befreit. Der Freistellungsbescheid wurde unbefristet erteilt.
  • Der Verein ist berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Der wichtigste Entscheidungsträger ist der Vorstand nach §26 BGB, der im Impressum genannt ist und einzelvertretungsberechtigt.

5. Tätigkeitsbericht

  • Seit 2013 veröffentlicht der Verein seine Tätigkeitsberichte, welche neben den Aktivitäten auch ausführliche Informationen zum Mitgliederwesen und den Finanzen beinhalten.
  • Alle Jahresberichte können online abgerufen werden: zu den Jahresberichten

6. Personalstruktur

  • Sämtliche Tätigkeiten werden vom Gesamtvorstand, den Mitgliedern und Unterstützern ehrenamtlich in der Freizeit ausgeführt. Hierbei schöpft der Verein aus einem Pool von rund 25 Ehrenamtlichen.
  • Der Verein hat keine Angestellten in Voll- oder Teilzeit, keine geringfügig Beschäftigten, keine Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst).
  • Innerhalb von geförderten Projekten kann der Verein Honorarkräfte beschäftigen. Das waren bisher Dozenten für Fachvorträge und Journalisten.

7. Angaben zur Mittelherkunft

  • Der Verein finanziert sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Hinzu kommen seit 2014 projektbezogene Förderungen aus dem Programm "Demokratie leben". In den Jahren 2014 und 2016 erfolgte eine finanzielle Unterstützung durch die Bürgerstiftung Dresden im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen".
  • Detailierte Angaben zur Mittelherkunft sind in den Jahresberichten aufgeführt (Seite 5: Finanzbericht)

8. Angaben zur Mittelverwendung

  • Aus den Berichten der letzten Jahre ist ersichtlich, dass wir mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen gewissenhaft und verantwortlich umgehen. Diese werden zum größten Teil für den Eigenanteil bei Förderungen verwendet.
  • Detailierte Angaben zur Mittelverwendung sind in den Jahresberichten aufgeführt (Seite 5: Finanzbericht).
  • Die satzungsgemäße Mittelverwendung wird jährlich durch 2 Kassenprüfer kontrolliert. Diese sind unabhängig und gehören nicht dem Vorstand an. Die Kassenprüfer berichten zur ordentlichen Mitgliederversammlung.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Die Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e.V. ist gesellschaftsrechtlich mit Dritten nicht verbunden.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Einzelspenden von Privatpersonen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen gab es nicht.
  • Die Bi Bahnemission-Elbtal e. V. erhielt für einzelne Projekte Zuwendungen im Rahmen des Programms "Demokratie Leben!" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den Jahren 2014-2017 betrugen diese mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen. Genaue Angaben können in allen Jahresberichten (Bereich: Finanzbericht Seite 5) nachgeschlagen werden.

Wir bestätigen, dass die wesentlichen Entscheidungsträger regelmäßig tagen und die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Der Jahresabschluss wird satzungsgemäß durch von den Mitgliedern gewählten 2 Kassenprüfern geprüft.

 

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Wenn Sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft und dem Transparenzbericht für gemeinnützige Vereine erfahren möchten, gelangen Sie durch einen Klick auf das nachstehende Bild auf das Internetangebot der Initiative,

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