Unsere Forderungen
1. Anordnung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen
Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände beidseitig der DB-Trasse in erforderliche Höhe oder Ausrüstung der Waggons mit Verbundbremsen aus Kunststoff (K-Sohlen), Radschallabsorbern oder dämpfenden Federungen.
2. Geschwindigkeitsreduzierung – Gewährleistung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Lärmpegel am Tag und in der Nacht
Jede Mehrgeschwindigkeit bringt Mehrlärm.
Wie die aktuelle Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zeigt, ist die Lärmbelastung an viel befahrenen Bahnstrecken inzwischen so hoch, dass sie nicht nur als Belästigung empfunden wird, sondern auch zu Gesundheitsgefährdungen der Anwohner führt.
3. Schallpegelmessungen und Veröffentlichung der Ergebnisse
Präzise und nachweisbare Messungen laut TA-Lärm mit geeichten Schallpegelmessern und Mikrofonen.
4. Realisierung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses
Begrünung der Böschungsfußpunkte beidseitig mit definierter Bepflanzung.
5. Verkehrsrechtliche Absicherung des Bahnkörpers
Überprüfung inwieweit für die an die Bahnanlagen angrenzenden Wege etc. ausreichende Schutzanlagen angeordnet sind.
(Schutzplanken, Geländer)
6. Nachtfahrverbot für Güterzüge
Durch die zunehmende Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ist deren Kapazität wegen des Personenverkehrs tagsüber praktisch ausgeschöpft. Deshalb rattern die Güterzüge hauptsächlich und zusätzlich noch in der Nacht.
Dabei überschreiten sie die Lärmgrenzwerte bei weitem, wie private Messungen ergeben haben.
7. Abschaffung des Schienenbonus der Bahn
Durch sozialwissenschaftliche Erhebungen (”Feldstudien“) kam man Ende der 70er Jahre zu dem Ergebnis:
Schienenverkehrslärm ist um genau 5 dBA weniger lästig als Straßenverkehrslärm.
Das war die Geburtsstunde des “Schienenbonus“.
Die Erhebung die zur Einführung geführt hat, ist wissenschaftlich nicht mehr haltbar.
• Die Gesundheitsgefährdung geht nicht vom Beurteilungspegel, sondern von der Häufigkeit der Spitzenpegel aus.
• Es ist ein Unding, dass der Verursacher einer Gefährdung sich seine Unbedenklichkeit selbst bescheinigt.
Es ist fast so, als wenn sich jeder Kraftfahrer seine eigene TÜV-Plakette ausstellt.
• Die Bevorzugung eines einzelnen Verkehrsträgers durch gesetzliche Grenzwerte, ist nicht mehr haltbar. Auch die Bahn ist ein privates Unternehmen, das sich ohne nationalen Schutz gegenüber der Konkurrenz behaupten muss.
• In der EU Umgebungslärmrichtlinie gibt es keinen Schienenbonus!
• Die in der Begründung angeführte Gleichmäßigkeit des Vorbeifahrpegels der Bahn ist nicht gegeben. Jede Bahn hat ihre eigene (un-) melodische Musik. Schwankungen von 10 dBA innerhalb eines Zuges sind keine Seltenheit.
(Auszug Interessengemeinschaft gegen Schienenlärm in Hamburg e. V.)
"Schienenbonus nicht mehr zeitgemäß" 14.04.2011
„Dieser war der 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung gegenüber anderen Verkehrswegen um fünf Dezibel angehobene Lärmgrenzwert für die Bahn. Diese Anhebung stehe heute als nicht mehr zeitgemäß in der Kritik…“,
"Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. CDU/CSU und FDP sorgen daher dafür, dass die Bevölkerung nicht dauerhaft einem störenden Lärmpegel ausgesetzt bleibt". Auf vielen Bahnstrecken sei der Güterverkehr stark angestiegen und fahre gerade nachts fast ohne Pause.
Der Bundestag hat im März 2011 den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Rheintalbahn beschlossen, der zum Ziel hat, die Sonderstellung der Schiene aufzuheben und den Schienenbonus schrittweise abzuschaffen. Das System solle 2012 eingeführt werden.
Auszug Bundestagsdebatte über Lärmschutz auf Schiene und Straße