Wieviel ist Ihnen gesunder Schlaf wert?

Spenden Sie für einen gesunden Schlaf - für die Reduzierung von Bahnlärm

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine:

Gemeinnützige Vereine sind zur Finanzierung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben auf die finanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder und Dritte (Spender) angewiesen. Der Gesetzgeber unterstützt dies, indem er die Zuwendungen steuerlich fördert (Abzug nach § 10b des Einkommensteuergesetzes, § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes). Welche Zwecke steuerlich begünstigt sind, ergibt sich aus § 10b EStG i.V.m. §§ 52-54 AO.

Unser Verein "Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e. V." wird nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG gefördert. Daher sind Spenden und Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung abziehbar.

Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt.

Für die steuerliche Anerkennung der geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge an inländische Spendenempfänger verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, (Zuwendungsbestätigung). Alle Spender erhalten spätestens im Februar des Folgejahres der Spende eine Spendenbescheinigung.

 

 

 

einzelne Projekte wurden in 2014-2019

Einzelen Projekte der Bi Bahnemission-Elbtal e. V. wurden gefördert vom Programm Demokratie Leben

2014/2016 gefördert von:
Bürgerstiftung Dresden
im Rahmen des Programms

Das ehrenamtliche Engagement zur Reduzierung von Bahnlärm durch die Bi Bahnemission-Elbtal e. V wurde gefördert von der Bürgerstiftung Dresden

Die Bi bahnemission-Elbtal e. V. ist Partner für Demokratie

Coswig, Diera-Zehren, Moritzburg,
     Niederau, Radebeul, Radeburg, Weinböhla

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