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  3. Donnerstag, 22. September 2016
In dem Rechtsstreit von 6 Anliegern der Bahnlinie
Hamm-Oberhausen/Osterfeld aus Herten gegen die DB Netz AG wegen
Lärmimmissionen führt das OLG Hamm am MIttwoch 28.9. eine
Beweisaufnahme durch. Dazu hat das Gericht folgende PM
veröffentlicht:

"Oberlandesgericht Hamm: Ortstermin im Rechtsstreit über Bahnlärm an
der Bahnlinie Hamm-Oberhausen/Osterfeld

Am Mittwoch, 28.09.2016, ab 19 Uhr, führt der 24. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Hamm eine Beweisaufnahme und ggf. auch eine
mündliche Verhandlung im Berufungsrechtsstreit über Bahnlärm an der
Bahnlinie Hamm-Oberhausen/Osterfeld (Az. 24 U 102/14) durch.

In dem Rechtsstreit klagen 6 Anlieger der Bahnlinie
Hamm-Oberhausen/Osterfeld aus Herten gegen die DB Netz AG. Alle
Kläger verlangen, die vom Bahnbetrieb ausgehenden Lärmemissionen auf
eine bestimmte Lautstärke zu begrenzen sowie - 2 Kläger - beim
Bahnbetrieb eine bestimmte Schwingstärke nicht zu überschreiten.

Am 28.09.2016 wird der Senat die Beweisaufnahme am Grundstück
Kreuzweg 31 in Herten beginnen. Er wird zunächst den Gebietscharakter
des Gebiets in Augenschein nehmen, in dem die Häuser der Kläger
gelegen sind. Im Anschluss hieran beabsichtigt der Senat, die auf die
Grundstücke der Kläger und das Hausinnere einwirkenden
Geräuschimmissionen und Erschütterungen in Augenschein zu nehmen.

Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung sind öffentlich, soweit
allgemein zugängliche Straßen, Wege und/oder Grundstücke aufgesucht
werden. Sofern Privatgrundstücke und ggf. private Häuser aufgesucht
werden, ist das Verfahren nur dann öffentlich, wenn die jeweiligen
Eigentümer dem zustimmen.

Medienvertreter, die aus Anlass des Ortstermins Bild-, Ton- und/oder
Filmaufnahmen beabsichtigen, werden um vorherige Akkreditierung bei
der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm gebeten. Entsprechende
Anträge sind der Pressestelle bis zum 26.09.2016, 12:00 Uhr, zu
übermitteln, damit diese vor dem Ortstermin beschieden werden können.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beweisaufnahme und die
mündliche Verhandlung selbst nicht aufgezeichnet werden dürfen.

Beweisaufnahme und ggf. mündliche Verhandlung vor dem 24. Zivilsenat
des Oberlandesgerichts Hamm am 28.09.2016, 19.00 Uhr, am Kreuzweg 31
in Herten im Rechtsstreit 24 U 102/14."

übermittelt durch
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Ludwig Steininger
Riedlingerstr. 3
D-85614 Kirchseeon bei München
Tel. +49-8091-4753
eMail .

Spruch des Tages:
Posting aus drehscheibe-online.de vom 18.8.2016:
"Die Bahn war definitiv vor den Anwohnern da."
Ach deshalb haben die Römer ihr Kastell in Boppard neben dem Bahnhof
errichtet, damit sie bequem mit Bahn von Roma Termini aus anreisen
konnten...
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