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  3. Freitag, 09. September 2016
Das EBA berichtet:

Mit dem am 2. September 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich sind alle Eisenbahnunternehmen,
Fahrzeughalter und Wagenhalter verpflichtet, die Deckungssumme der
Haftpflichtversicherung auf mindestens 20 Mio. Euro je
Schadensereignis zu erhöhen, die zweimal im Jahr zur Verfügung stehen
muss. Die Erhöhung ist innerhalb der in § 38 Absatz 4 geregelten
Übergangsfrist bis spätestens zum 2. März 2017 der zuständigen
Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/EBA/PresseFachmitteilungen/Fachmitteilungen/Archiv/2016/19_2016_ERegG_und_Haftpflichtversicherung.html

Anmerkung:

Zum Vergleich:
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Pkw nach § 4 PflVG
betragen für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, 1,12 Mio. Euro für
Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 12.2013) für die weder mittelbar
noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden
zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.

Die Haftpflichtsumme meines privaten Pkw beträgt - so wie es der
Regelfall für die meisten deutschen Privat-Pkw ist - 100 Mio. EUR
pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden sowie 5 Mio EUR je
Versicherungsfall/max. 10 Mio. EUR pro Jahr.

Als teuerster Unfall in Deutschland gilt ein Verkehrsunfall 2004, bei
dem ein Pkw auf der Bundesautobahn 4 gegen einen Tanklaster prallte,
der daraufhin von der Wiehltalbrücke stürzte und diese durch Feuer
stark beschädigte; der Schaden betrug 32 Mio EUR (Quelle: wikipedia).

Mit der Mindesthaftpflichtversicherungssumme für Eisenbahnen wäre
daher ein vergleichbarer Unfall mit einem Gefahrgutwaggon nicht
abgedeckt - und in einem Güterzug können Dutzende Waggons voll mit
Gefahrgütern sein.

übermittelt durch
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Ludwig Steininger
Riedlingerstr. 3
D-85614 Kirchseeon bei München
Tel. +49-8091-4753
eMail .

Spruch des Tages:
Posting aus drehscheibe-online.de vom 18.8.2016:
...hat man dir denn im Eisenbahngeschichtsunterricht nicht
beigebracht, dass die Eisenbahn schon immer da war und deshalb alle
Rechte von Natur aus hat? Die Bahn gabs schon vor dem Rhein. Kuck dir
doch mal auf der Landkarte an, wie sich sogar der Fluss der Eisenbahn
angepasst hat.....
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