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  3. Samstag, 13. August 2016
Der Entwurf des Bundeshaushalts sieht in verschiedenen Titeln die
Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen vor
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809200.pdf

Im Titel 891 05-742 "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" sind für die Lärmsanierung
an Bahnstrecken wie im Vorjahr 150 Mio. EUR vorgesehen.

Von den Mitteln dürfen bis zu 25 Mio. EUR für innovative
Lärmminderungs- und Erschütterungsminderungsmaßnahmen am Fahrweg ver-
wendet werden. Darüber hinaus können aus dem Titel bis zu 8 Mio. EUR
für Gutachterkosten und Forschung im Zusammenhang mit den o. g.
Programmen und Maßnahmen verwendet werden.

Von den Mitteln dürfen Ausgaben zur Restfinanzierung für das Pilot-
und Innovationsprogramm zur lärmmindernden Umrüstung bestehender
Güterwagen geleistet werden, wenn die Maßnahmen bis vor Beginn des
lärmabhängigen Trassenpreissystems am 9. Dezember 2012 bewilligt
wurden oder vertraglich vereinbart sind.

Für das lärmabhängige Trassenpreissystem in Deutschland dürfen bis
zum Jahr 2021 insgesamt 152 Mio. EUR an Zuschüssen gewährt werden. Für
das Innovationsprogramm TSI Lärm +, mit dem der Einsatz von besonders
leisen Güterwagen gefördert werden soll, dürfen bis zum Jahr 2021
insgesamt 60 Mio. EUR an Zuwendungen gewährt werden.

Aus dem Titel können zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen außerhalb der
Förderrichtlinie Lärmsanierung in besonders belasteten Bereichen
finanziert werden.

Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. EUR können nach Maßgabe des
Beihilferechts für die Unterstützung bei höheren Wartungskosten nach
Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen im Güterverkehr verwendet werden.

Im Titel 891 72-742 "Investitionen in die Bundesschienenwege", der
ingesamt 376 Mio EUR umfaßt, sollen unbezifferte Beträge für
Maßnahmen der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen und und der
Weiterentwicklung, Erprobung und Anwendung von innovativen Techniken
zum Lärmschutz im Schienenverkehr und Untersuchungen zu Lärm und
Lärmwirkung (!!!) finanziert werden.

Fazit:
Lärm, der gar nicht erst entsteht, braucht nicht durch
Lärmschutzwände etc. von den Wohnhäusern abgehalten werden. Insofern
ist Lärmvermeidung prioritär. Allerdings würde selbst eine
vollständige Umrüstung der gesamten Güterwagenflotte auf K/LL- oder
gar TSI Lärm+ Fahrzeuge nicht dazu führen, dass an den TEN-T- und
anderen Hauptverkehrsstrecken oder in den Ballungsräumen die
Grenzwerte der 16. BImSchV ohne weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen
eingehalten würden.

Da aber die Subventionen der Wagenhalter zur Umrüstung auf LL/K und
zur Erprobung neuer Techniken dem Lärmsanierungstopf entnommen
werden, stehen für den Bau von Lärmschutzwänden - trotz der in den
letzten Jahren geringfügig erhöhten Mittel, die immer nur zu 2/3 bis
3/4 ausgeschöpft wurden - im Ergebnis immer weniger Mittel zur
Verfügung.

Das heißt, dass sich der Zeitpunkt, bis zu dem bei konstanter
Fortführung des Lärmsanierungsprogramms kein Anwohner mehr
gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt sein wird, immer weiter in die
Zukunft verlagert.

Höchst mißtrauisch muß man werden, wenn man liest, dass die
Bundesregierung jetzt Mittel für die Lärmwirkungsforschung
bereitstellen will: da man im BMVI und bei der Bahnlobby von den (für
diese Lobby äußerst negativen) Ergebnissen der unabhängigen
epidemiologischen Forschung zur Gesundheitsschädlichkeit des
Bahnlärms (NORAH, Greiser und andere) überrascht wurde, müssen jetzt
wohl "passende" Forschungsergebnisse her.

übermittelt durch
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Ludwig Steininger
Riedlingerstr. 3
D-85614 Kirchseeon bei München
Tel. +49-8091-4753
eMail .
eMail .

Spruch des Tages:
Prof. M. Hecht (TU Berlin) in der ETR H. 10/2015:
"Die Diskussion über Bahnlärm läuft seit 40 Jahren. Die Branche hat
lange versucht sie auszusitzen. Die neueste Fassung der Schall 03 vom
1. Januar 2015, Wegfall des Schienenbonus, wird nun dazu führen, dass
die Lärmschutzwände höher werden, die Baukosten
steigen und die Abwehr der Bürger gegen neue Strecken wegen der
optischen Trennung noch zunimmt. Das ist keine Lösung."
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