1. Bahnlärm-Public
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  3. Freitag, 24. Februar 2017
Das BVerwG hat am 23.2.2017 in zwei Verfahren der Stadt Fürth
mehrere, bisher ungeklärte Rechtsfragen zum Zugang zu
Umweltinformationen beantwortet und nach einer 6jährigen
Verfahrensdauer über das VG Berlin und das OVB Berlin-Brandenburg,
die beide bereits gegen die DB entschieden hatten, bejaht, das die DB
AG und ihre Töchter informationspflichtige Stellen nach dem UIG sind.

Pressemitteilung der RAe Baumann, Würzburg
http://www.baumann-rechtsanwaelte.de/component/edocman/?task=document.viewdoc&;id=152&Itemid=

übermittelt durch
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Ludwig Steininger
Riedlingerstr. 3
D-85614 Kirchseeon bei München
Tel. +49-8091-4753
eMail .
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