1. Bahnlärm-Public
  2. Netzwerk
  3. Freitag, 24. Februar 2017
Nachdem der Bundesrat dem Entwurf des "GG-Verbotsgesetzes" (Entwurf
eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen -
Schienenlärmschutzgesetz) in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017
im Wesentlichen zugestimmt hatte, hat die Bundesregierung den
Gesetzentwurf jetzt dem Bundestag zur Verabschiedung zugeleitet.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811287.pdf
(beiliegend mit ein paar farblichen Kennzeichnungen).

Die Bundesregierung antwortete in ihrer Stellungnahme auf die
Änderungsvorschläge des Bundesrats. Materiell wurde nur geändert,
dass "Anschlussbahnen" (gemeint sind damit Gleise auf
Betriebsgrundstücken und Ein/Ausfahrgleise) nunmehr aus dem
Geltungsbereich ausgenommen des "GG-Verbotsgesetzes", weil diese von
der TA Lärm erfasst werden und die TA Lärm bereits betriebsregelnde
Maßnahmen ermöglicht.
Zusätzlich stimmte die Bundesregierung einer jährlichen
Veröffentlichtung der Überprüfungsergebnisse des EBA zu.

Zu der vom Bundesrat eingeforderten Evaluierung der 50%-GG-Umrüstrate
und den in der GroKo-Vereinbarung zugesagten Betriebsbeschränkungen
bei Verfehlen des Umrüstziels schreibt die Bundesregierung:
"Die Evaluierung der Umrüstung im Sinne des Koalitionsvertrags wird
vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf für
den Fall, dass der Umrüstungsstand im Jahr 2016 als unbefriedigend
bewertet wird. Am 21.02.2017 werden die Wagenhalter über den Stand
der Vorbereitungen zur Evaluierung der Umrüstung informiert."

Gerne würden auch die Öffentlichkeit und die Betroffenen diese
Informationen erhalten - bislang aber Fehlanzeige.

übermittelt durch
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Ludwig Steininger
Riedlingerstr. 3
D-85614 Kirchseeon bei München
Tel. +49-8091-4753
eMail .
Anhänge
Antworten (0)


There are no replies made for this post yet.
However, you are not allowed to reply to this post.
Zum Seitenanfang