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  3. Dienstag, 31. Januar 2017
Der Verkehrs, der Umwelt- und der Gesundheitsausschuss des Bundesrats
haben ihre Empfehlungen zum GG-Verbotsgesetz abgegeben:
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=803-1-16
(und beiliegend mit farblichen Kennzeichnungen)

Der Verkehrs- und der Umweltausschuss empfehlen dem Bundesrat:

*** Zu den im Koalitionsvertrag zugesagten betrieblichen
Beschränkungen bei Verfehlung des 50%-Umrüstziels ab 2017:
"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, um eine möglichst lineare
und vollständige Umrüstung bis 2020 zu erreichen, die angekündigte
Evaluierung der Umrüstung nun unverzüglich vorzunehmen und für den
Fall, dass nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrender
Güterwagen mit lärmmindernden Bremssystemen ausgerüstet sein sollten,
entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ordnungsrechtliche
Maßnahmen, wie beispielsweise Durchfahrtsverbote und
Geschwindigkeitsbegrenzungen, an hochbelasteten Streckenabschnitten
für 2017 vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert diesbezüglich an
seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015, BR-Drucksache 551/15
(Beschluss)."

** Zum geplanten Meßstellennetz:
"Der Bundesrat begrüßt die angekündigte Absicht des Bundes, ein
bundesweites Netz von Monitoringstationen für Schienenverkehrslärm
einzurichten. Er bittet die Bundesregierung, die Stationen technisch
so auszustatten, dass zum einen die Wirksamkeit der Verbotsregelung
für grauguss-klotzgebremste Güterwagen überprüft und zum anderen die
Entwicklung des Schienenverkehrslärms insgesamt erfasst werden
können. Der Bundesrat hält es für erforderlich, den dauerhaften
Betrieb eines Monitorings für Schienenverkehrslärm im Hinblick auf
Zielrichtung, Ausgestaltung und Rechtsfolgen auf eine verbindliche
Grundlage zu stellen und bittet die Bundesregierung eine
entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen."

** Neueinführung einer Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse der
EBA-Prüfungen der Einhaltung des GG-Verbots:
"Dem § 10 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Ergebnisse ihrer
Überprüfungen nach den Absätzen 1 und 2 jährlich."

"... Im Sinne des Vertrauensschutzes und der Transparenz sollen daher
statistische Angaben und Auswertungen zu den Überwachungsaktivitäten
der zuständigen Behörden sowie deren Ergebnisse und damit zur
Wirksamkeit der Verbotsregelung jährlich veröffentlicht werden. "

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, keine Einwendungen gegen den
Gesetzentwurf zu erheben.

Der Gesetzentwurf soll in der 953. Sitzung des Bundesrates am 10.
Februar 2017 behandelt werden.

Anmerkung: Mit der Empfehlung, das Messstellennetz zur Überwachung
des GG-Verbots einzusetzen, greifen die Ausschüsse den im Dezember an
das BMVI geschickten Vorschlag der BVS auf, Messstellen vom Typ
Leutesdorf zur Überwachung des Vollzugs des GG-Verbots anstelle einer
manuellen Prüfung von Wagenlisten durch EBA-Mitarbeiter einzusetzen.

übermittelt durch
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn
Ludwig Steininger
Riedlingerstr. 3
D-85614 Kirchseeon bei München
Tel. +49-8091-4753
eMail .
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