Zu Beginn eines jeden Jahres steht die Kassenprüfung des Vorjahres im Verein an. Da der Vorstand das Vereinsvermögen nur "treuhänderisch" verwaltet, muss er dem Verein Auskunft über die finanzielle Lage geben. Dies ist im BGB §666 geregelt. Leider ist aber nicht die Form und der Umfang einer Kassenprüfung geregelt. Somit kann es zu Diskussionen im Verein zwischen Vorstand und Mitgliedern kommen. Die meisten Satzungen sehen die Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters vor. Diese wird erst durch die Prüfung der Finanzunterlagen durch die Kassenprüfer beantragt. Eine Entlastung des Vorstandes bedeutet auch gleichzeitig den Verlust der Regressansprüche des Vereins gegenüber dem Vorstand.

Weiterhin hat das Finanzamt jederzeit die Möglichkeit, auch einen Verein zu prüfen. Dafür ist eine ordentliche Buchführung grundlegend. Kommt es auf Grund mangelhafter Unterlagen zu Beanstandungen, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit entziehen. Für die entstehenden Folgekosten haftet der Vorstand (auch mit seinem Privatvermögen). Daher sollte es für den Vorstand wichtig sein, dass die Kassenprüfer eine gute Arbeitsgrundlage haben.

Der Aufgabenbereich des Kassenprüfers ist gesetzlich nicht geregelt. Damit ist auch unklar, welchen Umfang eine Kassenprüfung haben soll. Uns als Vorstand ist es wichtig, dass die Vereinsbuchhaltung bei Prüfung durch das Finanzamt unbeanstandet bleibt. Gleichzeitig sollen die Mitglieder im Verein bestärkt werden, dass die Finanzen beim Vorstand in guten Händen liegen und transparent sind. Da man im gemeinnützigen Verein mit der Kassenprüfung meist nur einmal im Jahr betraut ist, kann es leicht passieren, dass man bestimmte Prüfpunkte vergisst. Daher haben Mitglieder unseres Vereines aus verschiedenen Quellen eine umfangreiche Checkliste für die Kassenprüfer erarbeitet und zusammengestellt. Die einzelnen Abschnitte enthalten teilweise Erläuterungen, Handlungsempfehlungen und einzelne (Zwischen-)Prüfergebnisse. In die Checkliste fliesen regelmäßig Erfahrungen unserer Kassenprüfer ein. Daher wird die Checkliste für die Kassenprüfer regelmäßig ergänzt und optimiert.

Um andere Vereine und insbesondere die Kassenprüfer zu stärken, bieten wir unsere Checkliste als Word-Datei für Kassenprüfer zum Kassenprüfbericht kostenfrei zum Download an. Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Daher bitten wir darum, die zum Download bereitgestellte Word-Datei als Vorschlag zu verstehen.

Die Checkliste für Kassenprüfer zum Kassenprüfbericht hat folgenden Inhalt (Version 3 - letzte Änderung 18.01.2018):

1. Vorwort
    (Haftung, Rechte, Pflichten)
2. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
3. Prüfungsrahmen
4. Prüfungsunterlagen
5. Prüfungshandlungen
    (Barkasse, Bankkonten, Buchhaltung, Beitragseingänge, Versicherungsverträge, Inventar)
6. Steuerrelevante Tatbestände
    (Spenden, sonstige Steuerthemen)
7. Fazit und Empfehlungen der Kassenprüfer
8. Prüfererklärung der Kassenprüfer
9. Vollständigkeitserklärung der SchatzmeisterIn
 
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Donnerstag, 18. Januar 2018 12:21
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Version 1: 02.02.2016
Version 2: 16.03.2017
Version 3: 18.01.2018

einzelne Projekte wurden in 2014-2019

Einzelen Projekte der Bi Bahnemission-Elbtal e. V. wurden gefördert vom Programm Demokratie Leben

2014/2016 gefördert von:
Bürgerstiftung Dresden
im Rahmen des Programms

Das ehrenamtliche Engagement zur Reduzierung von Bahnlärm durch die Bi Bahnemission-Elbtal e. V wurde gefördert von der Bürgerstiftung Dresden

Die Bi bahnemission-Elbtal e. V. ist Partner für Demokratie

Coswig, Diera-Zehren, Moritzburg,
     Niederau, Radebeul, Radeburg, Weinböhla

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