Die Bürgerinitiative Pro Wächtersbach e. V. aus Hessen hat eine Online-Petition an den Bundesverkehrsminister gerichtet. In dieser Petition wird eine rechtliche Gleichstellung des Lärmschutzes von Bestandsstrecken gefordert. Bisher gibt es nur gesetzliche Vorgaben für Neubaustrecken (am Tag: 59 dB(A), bei Nacht 49 dB(A)). Aus unserer Sicht ist eine Gleichstellung dringend geboten. Davon profitieren auch die Bürger im sächsischen Elbtal. Daher unterstützen wir die Petition.
Um den Schutz vor Bahnlärm der Bürger im sächsische Elbtal auch weiterhin im politischen Fokus zu halten ist es wichtig, dass wir mit unserer Unterschrift einen wichtigen Beitrag leisten. Mit der Coswiger Petition an den Deutschen Bundestag und der Petition an den Sächsischen Landtag haben wir bereits einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das zeigt, das sich bürgerliches Engagement auszahlt. Machen Sie mit. Sie können auch anonym online unterschreiben:
Hintergrundinformationen: Die WHO bestätigt: Lärm ist das zweitgrößte Umweltproblem. Darunter leiden viele Menschen an Neu- und Bestandsstrecken. Auch das sächsische Elbtal ist mit der bestehenden transeuropäischen Strecke so stark betroffen, dass dafür eine Machbarkeitsuntersuchung beauftragt wurde. Dies konnte u. a. durch stetiges bürgerliches Engagement erreicht werden. Der Zugverkehr wird auch in Sachsen weiter zunehmen. Damit wird auch der Bahnlärm durch Güterzüge weiter zunehmen.
Die Schallschutzbestimmungen gelten aktuell nur für Neubaustrecken. Hier gilt, dass es am Tag nicht lauter als 59 dB(A) und nachts nicht lauter als 49 dB(A) sein darf. An Bestandsstrecken wird nur über freiwilliges Programm Lärmschutz errichtet. Dafür muss es lauter als 70 dB(A) sein. Eine regelnde Pflicht gibt es dafür nicht. Gesundheit ist Gesundheit, egal, ob man an einer Neubau- oder Bestandsstrecke lebt. "Die gesundheitsschädigenden Folgen sind vielfach belegt. Dauerhafter Lärm verursacht nicht nur Hörschäden und Tinitus, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt, Bluthochdruck und Schlafstörungen, Konzentrationsmangel (nicht zuletzt bei Kindern), erhöhtes Allergierisiko, verminderte Leistungsfähigkeit etc. bis hin zu Lernbehinderungen bei Kindern.
Der Bund wird in solchen Fällen zwar danach trachten, durch Verkehrslenkung eine gewisse Entlastung der Bestandsstrecken zu erreichen. Dem steht aber entgegen, dass der Gesamtverkehr zunehmen wird, wodurch die mögliche Entlastung der Bestandsstrecken egalisiert wird.
Insoweit erscheint es dringend geboten, all jenen, die (teilweise seit Jahrzehnten) an einer Bestandsstrecke im Kern- und Umleitungsnetz des Güterverkehrs leben müssen, den gleichen Lärmschutz zuzubilligen, die jenen von Gesetzes wegen zusteht, die an einer neu zu bauenden Trasse wohnen." (Zitat: Petitionstext)
Im Projekt "Bahn-o-Mat 2017" zur Bundestagswahl wurde die Gleichbehandlung von Neu- und Bestandsstrecken aufgenommen. Dabei konnte folgendes Ergebnis festgestellt werden: